Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Onlineshops b2b.jagdschalldämpfer.com, mg-sd.de, mg-guns.de, mg-guns.com
1. Verkauf nur an gewerbliche Kunden mit der entsprechenden Handelserlaubnis. Kein Verkauf an Verbraucher § 13 BGB.
2. Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, auch dann, wenn im Einzelfall nicht gesondert darauf hingewiesen wird. Mit der Auftragserteilung sowie mit der Entgegennahme der Ware erkennt der Käufer/Besteller diese Bedingungen als verbindlich an. Evtl. eigene Einkaufsbedingungen des Käufers/Bestellers werden nicht anerkannt und sind auch dann für den Verkäufer unverbindlich, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sondervereinbarungen gelten nur dann, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Lieferungen erlaubnispflichtiger Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition erfolgen nur an Inhaber einer entsprechenden Erwerbserlaubnis!
Für Bestellungen, die nicht direkt über diesen Onlineshop aufgegeben werden, übernehmen wir keinerlei Haftung. Außerdem berechnen wir für alle Bestellungen die nicht direkt über den Onlineshop eingegeben werden eine Bearbeitungspauschale von Euro 10,00
3. Angebote, Vertragsschluss, Preise
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer und Fracht. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, auch wenn dieses nicht extra erwähnt wird. Technisch bedingte Abweichungen davon sind ausdrücklich vorbehalten. Sofern für die Lieferung behördliche oder sonstige Zustimmungen oder Genehmigungen erforderlich sind, steht die Auftragsbestätigung unter diesem Vorbehalt. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Netto-Preisen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer
4. Liefertermine
In der Regel liefern wir freibleibend innerhalb eines Tages nach Auftragseingang. Die angegebenen Liefertermine sind ungefähre Termine, diese werden so gut wie möglich eingehalten. Bei höherer Gewalt, z. B. Feuer, Elementarereignissen, Streik usw., auch bei den Vorlieferanten, verzögern sich die Termine entsprechend; außerdem hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind erst nach Ablauf einer gesetzlichen Nachfrist und nur dann möglich, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Teillieferungen sind zulässig. Bei bestehenden Zahlungsrückständen, auch aus anderen Lieferungen und Leistungen, ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen und Leistungen auszusetzen oder Aufträge zu stornieren. Lieferverzug wird dadurch nicht begründet.
5. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt im Regelfall ab Lager Sigmaringen inklusive Verpackung auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Versand erfolgt mit geeigneten Transportmitteln nach unserer Wahl, sofern der Besteller keine andere Weisung erteilt. Die Sendungen werden freigemacht und die Kosten von aktuell Euro 6,80 zzgl. MwSt. / Paket in Rechnung gestellt. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Lieferteile an den Transporteur auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer im Einzelfall die Versandkosten übernommen haben sollte. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Der Versand ab einem anderen Lagerort bleibt vorbehalten.
6. Transportversicherung
Der Verkäufer veranlasst gegen Berechnung einer Prämie den Versicherungsschutz gegen Verlust oder Beschädigung von Sendungen per Paketdienst, Bahnexpress, Bahnfracht, Spedition sofern vom Besteller nicht ausdrücklich bei Auftragserteilung oder generell darauf verzichtet wird.
Standardpakete DHL sind üblicherweise mit Euro 500,00 versichert.
Beschädigte Sendungen, auch bei nicht erkennbarer Beschädigung der Verpackung, sind vom Besteller unverzüglich (möglichst bei Zustellung) beim jeweiligen Transportunternehmen, spätestens innerhalb der vom Transportunternehmen vorgesehenen Fristen zu reklamieren. Die schriftliche Tatbestandsaufnahme des Transportunternehmens ist dem Verkäufer unverzüglich zur Verfügung zu stellen; bei Postversand erhält der Verkäufer die Bestätigung direkt von der Post. Verpackung bitte als Nachweis aufbewahren. Der vom Versicherer anerkannte Schaden wird nach Eingang dem Konto des Bestellers gutgeschrieben. Wenn keine Schadensmeldung vorgelegt wird, kann keine Regulierung erfolgen.
7. Rücknahme von Waren
Wird eine Ware aufgrund einer vorher schriftlich vereinbarten Ansichtssendung innerhalb der schriftlich vereinbarten Frist in einwandfreiem Zustand zurückgesandt, so erfolgt nach Eingang volle Gutschrift des Warenwertes. Andere Waren werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, mit einem Abzug von 10% des Warenwertes, zurückgenommen, wenn diese innerhalb von 30 Tagen vorher vom Verkäufer geliefert worden sind. Sämtliche Waren müssen sich in ungebrauchtem oder einwandfreiem Zustand in der Original-Verpackung befinden und die ursprünglich mitgelieferten Begleitpapiere müssen der Rücksendung beigefügt sein. Die Waren sind frei Haus Sigmaringen anzuliefern und vom Besteller gegen Transportschäden und Verlust ausreichend zu versichern. Ohne Vereinbarung zugesandte unfreie - oder Nachnahmesendungen seitens des Bestellers werden nicht angenommen. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
8. Zahlung
Alle Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Der Verkäufer ist berechtigt, bei unbekannten Bestellern oder Bestellern, die in der Vergangenheit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, nur gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug - Verzug tritt mit Ablauf des in der Rechnung genannten Zahlungstermins ein - oder wird bekannt, dass beim Käufer Umstände eingetreten sind, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Bei nicht termingerechter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über den banküblichen Kontokorrentzinsen geltend gemacht. Dem Verkäufer steht es frei auch höhere Fälligkeitszinsen zu verlangen und den Nachweis eines höheren Schadens.
Abweichende Zahlungskonditionen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die betreffende Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. Die Abtretung aller Forderungen, die aus dem Liefervertrag zustehen, ist unbeschränkt zulässig.
9. Eigentumsvorbehalt
Geliefert wird unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleibt der Verkäufer Eigentümer der Warenlieferung. Bei der Verarbeitung mit vom Käufer zur Verfügung gestellten Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen.
Der Käufer ist verpflichtet bei Zugriff dritter Personen, z. B. durch Pfändung, auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sowie bei Vergleich, Konkurs, Gesamtvollstreckung oder Insolvenzverfahren den Verkäufer sofort unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen schriftlich zu informieren.
10. Gewährleistung
Angaben über Qualität, Beschaffenheit, Abmessung, Leistung usw. der Ware sind orientiert an Mittelwerten. Abweichungen davon sind möglich. Insbesondere stellen diese Angaben keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich bekanntzugeben, unter Bezug auf Rechnungsnummer und Datum. Weist die erworbene Ware während der gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach dem HGB einen Mangel der zugesicherten Eigenschaft auf, so hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rücktritt vom Kaufvertrag.
Keine Garantie für gebrauchte Artikel und Gebrauchtwaffen. Wie branchenüblich gilt die Gewährleistung nicht für Holz und Federn. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen nur insofern, als eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Soweit eine Schadenersatzpflicht auch für leichte Fahrlässigkeit in Betracht kommt, ist der Schadenersatzanspruch der Höhe nach auf den fünffachen Betrag der vertraglichen Gegenleistung des Käufers beschränkt. Für Auskünfte über waffenrechtliche Bestimmungen und über die Eignung von Waren für bestimmte Zwecke wird nicht gehaftet. Solche Auskünfte erfolgen außerhalb vertraglicher Verpflichtungen.
11. Produkthaftung
Verändert der Käufer Ware oder verarbeitet er sie weiter, wird der Verkäufer von allen Ansprüchen freigestellt, soweit diese auf der Veränderung oder Verarbeitung der Ware beruhen. In diesen Fällen geht das Haftungsrisiko auf den Käufer über.
12. Internet-Auktionen
Das Anbieten unserer Waren und Produkte in Internet-Auktionen ist für Händler an die Vorgabe von qualitativen Mindestanforderungen gebunden und daher nur nach Absprache und Zulassung durch unseren Vertrieb gestattet.
13. Erlaubnisse
Schusswaffen und Munition werden nur an Besteller geliefert, die im Besitz einer gültigen Handelserlaubnis für Schusswaffen und Munition sind und die dem Verkäufer hiervon eine amtlich beglaubigte Bestätigung neueren Datums überlassen haben. Andere Besteller müssen dem Verkäufer eine amtlich beglaubigte Bestätigung ihrer Gewerbeerlaubnis für die einschlägigen Waren zur Verfügung stellen. Kein Verkauf an Endverbraucher.
14. Versicherungen
Der Käufer muss für die vom Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ausreichenden Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl und Feuer einschließlich zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung z. B. Leitungswasser, ggf. Sprinkler-Leckage usw. (EC) gedeckt haben. Des Weiteren muss eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Produkthaftung für die von ihm vertriebenen Waren bestehen. Auf Anforderung sind dem Verkäufer Bestätigungen des Versicherers zur Verfügung zu stellen.
15. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Bestellers gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten stehen allen mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen zur Verfügung.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das materielle Recht und das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sigmaringen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung; auch der Verzicht auf dieses Erfordernis bedarf der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dasselbe gilt im Falle einer Vertragslücke. Es gelten dann die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
17. Erfüllungsort - Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sigmaringen.
Markus Göggel
Konviktstraße 1
D-72488 Sigmaringen